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Anzeige nach § 11 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung

Zwei Hände tragen behutsam ein Glas Trinkwasser.

Antrag beim Gesundheitsamt des Landkreises Lüneburg

Der Schutz des Trinkwassers und die Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit, Reinheit und Qualität werden durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) bestimmt. Der Fachdienst Gesundheit überwacht auf Grundlage der Trinkwasserverordnung das Trinkwasser und die dazugehörigen technischen Anlagen.

 

Dieser Fragebogen steht Ihnen zur Anmeldung von neuen Trinkwasserversorgungsanlagen sowie zur Anzeige von Veränderungen im Zusammenhang mit Trinkwasseranlagen zur Verfügung.

Alle mit * gekennzeichneten Fragen müssen beantwortet werden.

 

 

 

 

In dieser Umfrage sind 13 Fragen enthalten.

Informationsblatt
zur Erhebung von personenbezogenen Daten
Art. 12, 13 & 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  

Verfahren: Trinkwasserverordnung (TrinkwV2011)

 

  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen 
    Landkreis Lüneburg
    Der Landrat
    Fachdienst Gesundheit
    Am Graalwall 4 
    Lüneburg 
    Telefon: +49 4131 26 1500 
    Fax: +49 4131 26 2500 
    E-Mail: marion.wunderlich@landkreis-lueneburg.de 
     
  2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
    Datenschutzbeauftragte des Landkreises Lüneburg 

    Auf dem Michaeliskloster 4 
    21335 Lüneburg 
    Telefon: +49 4131 26 1756 
    Fax: +49 4131 26 2756 
    E-Mail: datenschutz@landkreis-lueneburg.de 
     
  3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung 
    Ihre Daten werden zur Erfüllung der Aufgaben nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV2011).
     
  4. Empfänger/Quellen oder Kategorien von Empfängern/Quellen der personenbezogenen Daten 
    Ihre personenbezogenen Datenwerden weitergegeben an: Gesundheitsamt Landkreis Lüneburg, externes Labor zu Untersuchung der Wasserqualität,  Aufsichtsbehörden.
     
  5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt. 
     
  6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:
    Ihre Daten werden gelöscht, sobald sie zur Erfüllung der Aufgaben nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV2011) nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch nach 30 Jahren. 

    Innerhalb der vorstehend genannten Frist besteht kein Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO.  

                 

  1. Betroffenenrechte 
    Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: 
    • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) 
    • Recht auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16 & 17 DSGVO) 
    • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) 
    • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) 
    • Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen (Art. 21 DSGVO) 
    • Recht auf Beschwerde bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (Art. 77 DSGVO)   
  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung 
    Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.   
     
  2. Pflicht zur Bereitstellung der Daten 
    Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, hat dies folgende Konsequenzen: 
    Kostenpflichtiges Verwaltungshandeln, Ordnungswidrigkeit.