Antrag beim Gesundheitsamt des Landkreises Lüneburg
Der Schutz des Trinkwassers und die Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit, Reinheit und Qualität werden durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) bestimmt. Der Fachdienst Gesundheit überwacht auf Grundlage der Trinkwasserverordnung das Trinkwasser und die dazugehörigen technischen Anlagen.
Dieser Fragebogen steht Ihnen zur Anmeldung von neuen Trinkwasserversorgungsanlagen sowie zur Anzeige von Veränderungen im Zusammenhang mit Trinkwasseranlagen zur Verfügung.
Alle mit * gekennzeichneten Fragen müssen beantwortet werden.
In dieser Umfrage sind 13 Fragen enthalten.